Auch im Alter wollen die meisten Menschen in den eigenen vier Wänden leben. Spezielle Wohnberatungsstellen im Land helfen dabei, bestehende Wohnungen an die sich verändern- den Bedürfnisse der BewohnerInnen anzupas- sen. Auch in Leipzig gibt es eine solche Ein- richtung. Bärbel Hälbig ist seit vielen Jahren in der Stadtverwaltung Leipzig im Sozialamt Ansprechpartnerin der Beratungsstelle Wohnen und Soziales. Sie betreut auch die zugehörige Musterausstellung im Technischen Rathaus. Für die Umschau erläutert Bärbel Hälbig, inwieweit eine Wohnberatung helfen kann und welche Förderinstrumente es gibt. Frau Hälbig, was macht Die Beratungsstel- le Wohnen und Soziales genau? Wir bieten besondere Unterstützung für ältere und behinderte Menschen an und sind zentrale Anlaufstelle in Bezug auf alle Fragen des Woh- nens im Alter und/oder bei Behinderung. Unse- re Mitarbeiterinnen informieren vorwiegend zu notwendigen Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung, bei der Organisation eines notwen- digen Umzuges, beraten zu Hilfsmitteln und vermitteln zudem ambulante und niedrig- schwellige Hilfsangebote. Darüber hinaus kön- nen verschiedene, vor allem technische Hilfs- mittel in unserer Musterausstellung ange- schaut, angefasst und ausprobiert werden. Bei Bedarf erfolgt unsere Beratung auch vor Ort des Betroffenen, also zugehend in der eigenen Wohnung. Was kostet eine Wohnberatung bei Ihnen? Die Beratung bei uns ist kostenfrei. Gibt es für Personen mit einer Pflegestufe Zuschüsse zum Beispiel für den Badum- bau? Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für einen Umbau der Wohnung oder des Hauses, in der die häusliche Pflege stattfindet. Voraussetzung dafür ist, dass die häusliche Pflege durch den Umbau erst möglich, in erheb- lichem Maße erleichtert oder eine selbstständi- gere Lebensweise des Pflegebedürftigen wie- derhergestellt wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten für den Umbau von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro unterstützt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Gesamtbetrag auf 16.000 Euro begrenzt. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist eine Pflegestufe. Dabei ist es unerheblich in welcher man eingeordnet ist. Der Zuschuss wird auch bei der Pflegestufe 0 gewährt. 6 GUTES LEBEN | GUTE ZEIT | GUTE NACHBARN | GUTE UNTERHALTUNG mit Bärbel Hälbig Interview VLW_umschau_2_2016_160913:Layout 1 15.09.16 10:26 Seite 6 VLW_umschau_2_2016_160913:Layout 115.09.1610:26 Seite 6