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VLW Umschau 3|2016

Ein möglichst langes und weitgehend selbstbe- stimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ist der Wunsch vieler Genossenschaftsmitglieder. Das ist auch ganz im Sinne der Genossenschaft. Und doch gibt es mit zunehmenden Alter im wahrsten Sinne des Wortes manche Hürde zu meistern, die diesem Wunsch entgegensteht. Eine Anpassung des Wohnraums kann da Abhilfe schaffen. Oft lassen sich gewisse Hin- dernisse schon mit kleinem Aufwand beheben und verhindern dadurch einen frühzeitigen Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim. Was vielen nicht und nur unzureichend bekannt ist: die Pflegekasse bezuschusst Wohnrauman- passungen. Doch, wie gestaltet sich das im Ein- zelnen? Wer ist Antragsberechtigt? Was wir be- zuschusst und an wen kann man sich wenden? Antragsberechtigt sind Pflegebedürftige, die mindestens die Pflegestufe 1 haben oder Men- schen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die nicht die Kriterien einer Pflegestufe erfüllen. Die Pflegekasse gewährt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen wenn: • die häusliche Pflege dadurch erst möglich wird 4 GUTES LEBEN | GUTE ZEIT | GUTE NACHBARN | GUTE UNTERHALTUNG Vier Wände, ein Leben lang VLW_umschau_2_2016_160913:Layout 1 15.09.16 11:18 Seite 4 VLW_umschau_2_2016_160913:Layout 115.09.1611:18 Seite 4

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