Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

VLW Umschau 1|16

7 GUTE UNTERHALTUNG | GUTE NACHBARN | GUTE ZEIT | GUTES LEBEN senschaftsanteilen? Es kommt durchaus vor, dass mehrere Generationen bei der VLW eG wohnen.Wenn nun Oma oder Opa über den Wechsel ins Betreute Wohnen oder Altersheim nachdenken, können sie auch ihr Geschäftsguthaben (Anteile) auf die Enkel übertragen und als Mitglieder ausscheiden. Vorausgesetzt wird dabei jedoch, dass die Enkel entweder bereits Mitglied sind oder eine Mitgliedschaft begründen. Es ist darüber hinaus sogar möglich, dass die Enkel in dieWohnung zie- hen, die zuvor von den Großeltern bewohnt wurde. 3. Oma vererbt Anteile dem Enkel Verstirbt der Partner, der als Mitglied und Vertragspartner bei der VLW geführt wird, muss das der Genossenschaft zeitnah angezeigt werden. Danach prüft die Genossenschaft die vorhandenen Mitgliedschaften und informiert den Hinterbliebenen zu den Möglichkeiten. Für die Übertragung oder Auszahlung des Geschäftsguthabens an den oder die Erben benötigt die VLW eG einen Erbnachweis (Erbschein oder Testament). Wer sich dazu ausführlich beraten lassen möchte, kann gerne mit unserer zuständigen Mitarbei- terin Sandra Mäder unter Telefon 0341 9184-257 oder per E-Mail an smaeder@vlw-eg.de einen Termin vereinbaren. Grundsätzlich und unabhängig von den zuvor genannten Fällen gilt: Niemand muss Angst um seine Wohnung haben. Wir werden in jedem Fall gemeinsam mit dem Mitgliedern und in aller Ruhe eine geeignete Lösung finden. Was ist im Todesfall zu tun? Die Kooperation zwischen dem Möbelhaus Porta und der VLW eG endete zum 31. Dezem- ber 2015. Der Vertrag wurde darüber hinaus nicht verlängert. Die Rabattkarten endeten automatisch mit dem Jahresende und können weggeworfen werden. Fortgeführt wird die Kooperation mit OBI.Aller- dings ändert sich das Prozedere ab diesem Jahr: Die bisherigen OBI-Rabattkarten sind nicht mehr gültig. VLW-Mitglieder erhalten künftig gegen Vorlage ihres Mitgliederausweises die bekannten 5 Prozent Rabatt. Ein Muster des Ausweises liegt OBI in Leipzig vor. Die Rabattregelung gilt nunmehr nur noch für die drei Leipziger Baumärkte sowie die Märkte in Grimma, Wurzen, Torgau, Alten- burg, Borna und Oschatz. Der bundesweite Einsatz wie mit der bisherigen OBI-Karte ist demnach nicht mehr möglich. Aktuelles zu den VLW- Kooperationen kein Mitglied war, muss eine Mitgliedschaft begründet werden. Das Geschäftsguthaben des Ver- storbenen kann auf die neue Mitgliedschaft übertragen werden. Besonderheit: Verträge nach DDR-Recht Vor allem für Genossenschaftsmitglieder, die bereits vor der Wiedervereinigung bei der VLW eG gewohnt haben, gelten zwei Besonderheiten. Zu DDR-Zeiten gab es die Möglichkeit einer Ehemitgliedschaft. Das heißt, beide Partner waren unter einer Mitgliedsnummer Mitglieder der Genossenschaft. Seit der Wiedervereinigung gilt das bundesdeutsche Genossenschaftsgesetz, was eine Ehemitgliedschaft nicht vorsieht. Im Fall einer Ehemitgliedschaft musste also entschieden werden, welcher von beiden Ehepartnern die Mitgliedschaft fortsetzt und damit auch als Vertragspartner geführt wird. Stirbt der Partner, der als Vertragspartner geführt wurde, muss das der Genossenschaft angezeigt werden. Nach § 100 Absatz 3 des Zivilgesetzbuches der DDR waren automatisch beide Ehepartner Ver- tragspartner, selbst wenn nur einer von beiden den Nutzungsvertrag abgeschlossen hatte. Diese Regelung hat auch nach der Wiedervereinigung noch Gültigkeit. Sollte die Konstellation so sein und der Ehepartner sterben, der Mitglied war, kann der Hinterbliebene das Nutzungsverhältnis fortsetzen. Allerdings muss eine Mitgliedschaft nachträglich begründet werden (siehe oben), um die Voraussetzungen für eine Genossenschaftswohnung zu erfüllen. umschau_160311:Layout 1 11.03.16 13:24 Seite 7 terin Sandra Mäder unter Telefon 03419184-257 oder per E-Mail an smaeder@vlw-eg.de einen umschau_160311:Layout 111.03.1613:24 Seite 7

Seitenübersicht