GUTE UNTERHALTUNG | GUTE NACHBARN | GUTE ZEIT | GUTES LEBEN 5 Beschluss-Nr.: 1/2018 Die Vertreterversammlung stellt einstimmig, ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthal - tungen den Jahresabschluss 2017 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lage - be richt) mit von 214.344.277,88 € und einem Jahresüberschuss von 2.416.653,58 € fest. einer Bilanzsumme Beschluss-Nr.: 2/2018 Die Vertreterversammlung beschließt einstim- mig, ohne Gegenstimmen und ohne Stimm ent - haltungen den Bilanzgewinn in Höhe von 2.174.988,22 € in die anderen Ergebnis rück la - gen einzustellen. Beschluss-Nr.: 3/2018 Die Vertreterversammlung beschließt die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 einstimmig, ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen. Beschluss-Nr.: 4/2018 Die Vertreterversammlung beschließt die Ent - lastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 einstimmig, ohne Gegen stimmen und ohne Stimmenthaltungen. Beschluss-Nr.: 5/2018 Die Vertreterversammlung beschließt ohne Gegenstimmen und mit drei Stimm ent hal - tungen die Änderung des § 23, Absatz (2) der Satzung, in der am 09. Juni 2017 beschlossenen Fassung der Satzung, wie folgt: Der Vorstand ist insbesondere verpflichtet, die Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossen - schaftsgesetzes zu führen, über die Mindest - angaben nach dem Genossenschaftsgesetz hin- aus ist das Geburtsdatum des Mitglieds in der Mitgliederliste zu erfassen. nachrichtlich bisherige Fassung: Der Vorstand ist insbesondere verpflichtet, die Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossen - schafts gesetzes zu führen. Beschluss-Nr.: 6/2018 Die Vertreterversammlung beschließt mit drei Gegenstimmen und ohne Stimm ent hal tun gen die Änderung des § 31, Absatz (9) der Satzung, in der am 09. Juni 2017 beschlossenen Fassung der Satzung, wie folgt: 1 Eine Liste mit den Namen sowie den An - schriften, Telefonnummern oder E-Mail-Ad res - sen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter ist zur Einsichtnahme für die Mitglieder minde- stens zwei Wochen lang in den Geschäfts - räumen der Genossenschaft und ihren Nieder - las sungen auszulegen oder bis zum Ende der Amtszeit der Vertreter auf der Internetseite der Genossenschaft zugänglich zu machen. 2 Die Auslegung oder die Zugänglichkeit im Internet ist gem. § 43 der Satzung in einem öffentlichen Blatt bekannt zu machen. 3 Auf Verlangen ist jedem Mitglied eine Ab schrift der Liste auszu- händigen; hierauf ist in der Bekanntmachung nach Satz 2 hinzuweisen. nachrichtlich bisherige Fassung: 1 Eine Liste mit Namen und Anschriften der gewählten Vertreter und der Ersatzvertreter ist mindestens zwei Wochen lang in den Ge - schäftsräumen der Genossenschaft zur Einsicht der Mitglieder auszulegen. 2 Die Auslegung ist gem. § 43 der Satzung in einem öffentlichen Blatt bekannt zu machen. Beschluss-Nr.: 7/2018 Die Vertreterversammlung beschließt einstim- mig, ohne Gegenstimmen und ohne Stimm - enthaltungen die Änderung des § 16, Absatz (4) der Satzung, in der am 09. Juni 2017 beschlos- senen Fassung der Satzung, wie folgt: Das Mitglied ist verpflichtet, bei einem Woh - nungswechsel der Genossenschaft seine neue zustellfähige Anschrift mitzuteilen, damit die Genossenschaft ihrer Informationspflicht nach- kommen kann. Entstehen der Genossenschaft wegen einer vom Mitglied zu vertretenden Verletzung dieser Mitteilungspflicht Kosten zur Ermittlung einer zustellfähigen Anschrift, so sind diese Kosten bis zu einer Höhe von 50,00 € vom Mitglied zu tragen. nachrichtlich bisherige Fassung: Das Mitglied ist verpflichtet, bei einem Woh - nungswechsel der Genossenschaft seine neue zustellfähige Anschrift mitzu- teilen, damit die Genossen- schaft ihrer Informations- pflicht nachkommen kann. !