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VLW_UMschau_2_2018

GUTE UNTERHALTUNG | GUTE NACHBARN | GUTE ZEIT | GUTES LEBEN 17 Haussatzung: Regeln für den modernen Hausfrieden „Der Verzehr von Knäckebrot, Zwieback und rohen Karotten in der Nähe der Wand zur Nachbarwohnung ist wegen der damit verbundenen Geräuschbelästigung zu ver- meiden.“ Schockiert? Verständlich! Aber keine Angst, das entstammt nicht dem Papier, um das es in die- sem Artikel gehen soll. Solche und andere absurde Regeln entstammen einer sehr alten Haus ord nung, die in einem Deutschen Mieter - bund-Ma ga zin entdeckt worden. Auf dem Land galten solche Regeln allerdings noch bis in die 1950er Jahre hinein. Dennoch verdeutlicht das Ganze gut den Stein des Anstoßes, über moderne Regeln des Zu - sammenlebens nachzudenken. Fakt ist, dass sich die aktuell gültige Hausordnung der VLW nicht ersetzen lässt. Es handelt sich um eine beiderseitige Willenserklärung, die Bestandteil des Dauer nut zungsvertrages ist. Diese indivi- dualvertragliche Vereinbarung mit jedem Nutzer einer Wohnung zu ändern, wäre ein nicht zu erbringender Ver wal tungsaufwand. Aber es ist nicht von der Hand zu weisen: Die be stehende Hausordnung ist veraltet. Sie stammt von 1992 und greift teilweise das Rechts verständnis der 1980er Jahre auf. Mitt - ler weile sind nicht nur über 30 Jahre Juristerei ins Land gegangen, sondern auch viele gesell- schaftliche Veränderungen. Daher wurde ein anderer Ansatz gewählt, um Mitgliedern bzw. Hausgemeinschaften auch eine zeitgemäße Form der Hausordnung anbie- ten zu können. Gemeinsam mit der Hausgemeinschaft Vir - chowstraße 63 wurde ein Papier erarbeitet, das zeitgemäße Regeln aufgreift. Viele Dinge, die Wohnungen betreffend, werden mittlerweile individuell im Dauernutzungsvertrag verein- bart. Daher konzentrieren sich die „neue Re - geln“ rein auf die gemeinsam genutzten Flä - chen und den Einfluss des Ein zelnen auf das Funktionieren einer Gemeinschaft. Anfang des Jahres unterzeichneten die Haus ge - meinschaft und der Vorstand die als Haus sat - zung bezeichnete neue Hausordnung. Bei Interesse im Haus oder Fragen zur neuen Haussatzung können Sie sich gern an die zu - stän digen Ver wal ter bei der VLW wenden. Für neue Hausge mein schaf ten, wie z. B. im Rie - mann Quartier, ist die Haus sat zung zwingend Vertrags be stand teil. Für alle anderen ist sie frei- willig. Die Bedingung dafür, dass die neue Haussatzung die alte Hausord nung für eine Haus gemeinschaft ablöst, ist die Einstimmig - keit innerhalb des Wohn hauses. Vielen Dank an dieser Stelle an die Haus ge - meinschaft Virchowstraße 63 für die hervorra- gende Zu sam menarbeit und die vielen guten Ideen!

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