Ansicht Organstruktur
Vertreterversammlung
- Aller fünf Jahre werden die Vertreter von den Genossenschaftsmitgliedern im demokratischen Verfahren gewählt.
- Bei der Tätigkeit als Vertreter handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die insbesondere ein Engagement im Rahmen der Vertreterversammlung verlangt.
- Die Vertreterversammlung (höchste Organschaft) findet einmal jährlich statt und entscheidet u.a. über den Jahresabschluss, fasst Beschlüsse über zukünftige Aktivitäten und Entwicklungen in den einzelnen Wohngebieten.
Aufsichtsrat
- Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für 6 Jahre gewählt.
- Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.
- Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Aufsichtsrat informiert die Vertreterversammlung über seine Tätigkeit.
Vorstand
- Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt.
- Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen.
- Der Vorstand berichtet in den Sitzungen des Aufsichtsrates über die geschäftlichen Angelegenheiten der Genossenschaft.


